A Abstim- mungen und Wahlen
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Art. 28
Sofern die Statuten nichts anderes vorschreiben, werden alle Abstimmungen und Wahlen offen durchgeführt, wobei das absolute Mehr der Stimmenden entscheidet.
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B Statuten- revision
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Art. 29
Statutenänderungen können von der Generalversammlung nur mit Zustimmung von mindestens 2/3 der Anwesenden beschlossen werden.
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C Auflösung und Liquidation
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Art. 30
Die Auflösung des Vereins kann nur mit Zustimmung von mindestens 3/4 aller Vereinsmitglieder beschlossen werden. Im Falle der Auflösung des Vereins sind sämtliche Protokolle, Bücher und Belege dem Stadtarchiv Schaffhausen zur Aufbewahrung zu übergeben.
Ein allfälliger Liquidationsüberschuss wird der Stadt Schaffhausen zur Weiterverwendung für die Förderung von Bestrebungen im Sinne des vorliegenden Vereinsgedankens zur Verfügung gestellt.
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D Bekannt- machungen |
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Art. 31
Die Bekanntmachungen und die Einladung zur Generalversammlung erfolgen in den amtlichen Publikationsorganen der Stadt Schaffhausen.
*** Diese Statuten, welche diejenigen vom 15. April 1942 ersetzt haben, sind am 23. April 1976 in Kraft getreten und wurden am 22. April 1988 ein erstes Mal geändert.
Mit Beschluss der Generalversammlung von heute, 31. März 2006, wurden sie an die aktuelle Praxis angepasst und mit sofortiger Wirkung geändert.
Schaffhausen, 31. März 2006
Der Präsident: Urs Saxer
Die 1. Aktuarin: Brigitte Kohler
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