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A Mittel
  Art. 23

Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:

a) den Mitgliederbeiträgen;

b) den Eintrittsgeldern der Veranstaltungen;

c) den Schenkungen und Vergabungen;

e) den Kapitalerträgen;

f) dem Ertrag aus dem Verkauf von Getränken und Verpflegung durch den Munotwirt oder in eigener Regie anlässlich der Veranstaltungen;

g) aus dem Ertrag des Kiosk-Bistros.


 


B Rechnung
  Art. 24

Die Rechnung umfasst das Kalenderjahr.

Die Abrechnungen über die einzelnen Geschäftszweige und Veranstaltungen sollen in der Jahresrechnung getrennt er-scheinen.


 


C Haftung
  Art. 25

Für die im Namen des Vereins eingegangenen Schuldverpflichtungen haftet einzig und allein das Vereinsvermögen; die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.


 
 
 
   
  Folgende Unternehmungen unterstützen die kulturellen Veranstaltungen
des Munotvereins