A Mittel
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Art. 23
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:
a) den Mitgliederbeiträgen;
b) den Eintrittsgeldern der Veranstaltungen;
c) den Schenkungen und Vergabungen;
e) den Kapitalerträgen;
f) dem Ertrag aus dem Verkauf von Getränken und Verpflegung durch den Munotwirt oder in eigener Regie anlässlich der Veranstaltungen;
g) aus dem Ertrag des Kiosk-Bistros.
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B Rechnung
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Art. 24
Die Rechnung umfasst das Kalenderjahr.
Die Abrechnungen über die einzelnen Geschäftszweige und Veranstaltungen sollen in der Jahresrechnung getrennt er-scheinen.
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C Haftung
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Art. 25
Für die im Namen des Vereins eingegangenen Schuldverpflichtungen haftet einzig und allein das Vereinsvermögen; die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
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