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Die Benützung des Munots für Gruppen und grössere Anlässe ist grundsätzlich nur mit Bewilligung des Präsidenten des Munotvereins zulässig. Voraussetzungen für die Bewilligung sind dabei die folgenden:

Der Anlass darf nur während der Öffnungszeiten des Munots stattfinden.
Der Zutritt zur Munotzinne muss während den offiziellen Öffnungszeiten für jedermann gewährleistet werden.
Der Anlass darf andere Munotbesucher und bereits bewilligte Anlässe nicht stören. Musik mit Verstärkern ist nicht gestattet (Lärmgrenze 80 Dezibel)
Es werden keine Werbe- und Verkaufsveranstaltungen bewilligt. Ein bewilligter Anlass darf nicht für Werbezwecke missbraucht werden.
Plakative Werbung auf dem Munot wird nicht gestattet.
Keine offenen Feuer, kein Feuerwerk, keine speziellen Installationen

Die Benützungsgebühr für ½ Tag beträgt CHF 150.-, für 1 Tag CHF 300.-. Werden die Dienste des Munotwächter-Ehepaares beansprucht, wird eine Entschädigung von CHF 70.- bzw. CHF 140.- erhoben.

Anfragen für eine Bewilligung sind direkt an den Präsidenten des Munotvereins zu richten:

Munotverein Schaffhausen
Urs Saxer
Hanfpünt 12, 8200 Schaffhausen
Telefon 052 / 640 16 61
Telefax 052 / 640 16 62
eMail urs.saxer@schaffhausen.ch
 
 
   
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des Munotvereins